Der digitale Rubel im Betrieb: Wer ist zur Annahme verpflichtet, wie bereitet man sich vor und welche Konsequenzen drohen bei Verweigerung?
Seit dem 1. September 2026 ist der digitale Rubel in Russland vollumfänglich in Betrieb: Er ist neben Bargeld und bargeldlosen Zahlungsmitteln die dritte Form der Landeswährung. Als Rechtsgrundlage dient das Föderale Gesetz Nr. 248 FZ vom 23.07.2025.
Für die Wirtschaft bedeutet dies neue Verpflichtungen: Händler und Zahlungsdienstleister müssen die Annahme des digitalen Rubels gewährleisten. Die Einführung erfolgt schrittweise – in drei Phasen mit unterschiedlichen Kriterien für die Unternehmen. Wir erklären, wen dies bereits jetzt betrifft, wer sich nicht anschließen muss, welche Geldstrafen bei Verstößen drohen und was Unternehmen konkret tun müssen.
Drei Einführungsphasen: Wer und wann muss den digitalen Rubel annehmen?
Die Verpflichtung zur Annahme des digitalen Rubels wird schrittweise eingeführt. Die wichtigsten Kriterien sind der Jahresumsatz des Unternehmens und die Art der Bank, bei der der Acquiring-Vertrag abgeschlossen wurde.1. Phase (seit dem 1. September 2026)
Die Regelung gilt für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 120 Mio Rubel im Jahr 2025, die zum 1. Januar 2026 bereits einen Vertrag über die Annahme elektronischer Zahlungsmittel mit folgenden Anstalten abgeschlossen hatten:
- einem systemrelevanten Kreditinstitut;
- einer Bank, die von der Zentralbank von Russland als marktbedeutend im Bereich der Zahlungsdienstleistungen anerkannt wurde.
Betroffen werden Unternehmen mit einem Umsatz ab 30 Mio Rubel, sofern sie zum 1. Januar 2026 den Acquiring-Vertrag mit einer der folgenden Bankenarten hatten:
- einer systemrelevanten Bank;
- einer marktbedeutenden Bank im Bereich der Zahlungsdienstleistungen;
- einer Universalbank.
3. Phase (ab dem 1. September 2028)
Die Regelung gilt für Unternehmen mit einem Umsatz ab 20 Mio Rubel, unabhängig davon, bei welcher Bank sie ihre Bankgeschäfte abwickeln.
Wichtig: Für den Status der Bank ist ausschließlich der Stichtag 1. Januar 2026 maßgeblich. Wenn das Unternehmen zu diesem Zeitpunkt einen Vertrag mit einer geeigneten Bank hatte, bleibt die Verpflichtung zur Annahme des digitalen Rubels auch bei einer späteren Kündigung des Vertrags bestehen. Wurde der Vertrag nach dem 1. Januar 2026 abgeschlossen, fällt das Unternehmen nicht unter die Vorschriften der ersten Phase.
Aktuelle Listen der Banken finden Sie auf der Website der Zentralbank von Russland:
- Liste der bedeutenden Kreditinstitute: https://cbr.ru/registries/nps/reestr/
- Liste der systemrelevanten Kreditinstitute: https://cbr.ru/banking_sector/credit/SystemBanks.html/
Wer ist von der Verpflichtung zur Annahme des digitalen Rubels befreit?
Nicht alle Unternehmen sind verpflichtet, den digitalen Rubel einzuführen. Von dieser Verpflichtung sind folgende Wirtschaftssubjekte ausgenommen:
- Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 20 Mio Rubel;
- einzelne Verkaufsstellen mit einem Umsatz von weniger als 5 Mio Rubel;
- Verkäufer in Regionen, in denen es keinen Mobilfunkempfang und keinen Internetzugang gibt;
- Unternehmen, die ausschließlich nach dem B2B-Modell arbeiten (nur mit juristischen Personen).
Neue Anforderungen an Banken und mehr Komfort für Kunden
Seit dem 1. September 2026 sind Banken verpflichtet, den universellen QR-Zahlungscode zu integrieren. Dieser ermöglicht es dem Käufer, selbst eine bequeme Zahlungsmethode zu wählen: über das Echtzeit- Zahlungsverkehrssystem (SBP), mit Bankkarte oder mit dem digitalen Rubel. Dadurch wird der Zahlungsvorgang flexibler und transparenter.
Vorteilszeitraum für Gebühren und Tarife
Bis Ende 2026 sind alle Transaktionen mit dem digitalen Rubel für Unternehmen gebührenfrei – dies ist eine Übergangsphase, die den Unternehmen helfen soll, sich an das neue Zahlungssystem anzupassen. Ab dem 1. Januar 2027 tritt die von der Zentralbank von Russland genehmigte Gebührenstruktur in Kraft.
Haftung bei Verweigerung der Annahme des digitalen Rubels
Für die unbegründete Verweigerung der Annahme des digitalen Rubels ist gemäß Art. 14.8 Teil 4 des Gesetzbuches über Ordnungswidrigkeiten der RF eine verwaltungsrechtliche Haftung vorgesehen:
- für Einzelunternehmer und Amtsträger eine Geldstrafe von 15.000 bis 30.000 Rubel;
- für juristische Personen von 30.000 bis 50.000 Rubel.
Wichtige Hinweise:
- Die Geldbuße wird für jeden einzelnen Fall der Verweigerung verhängt;
- Als Verweigerung gilt eine Situation, wenn der Käufer mit dem digitalen Rubel bezahlen möchte, der Verkäufer jedoch trotz seiner Verpflichtung zu dieser Zahlungsart solche Möglichkeit nicht bietet;
- Die Haftung gilt nur für Unternehmen, die die festgelegten Kriterien erfüllen;
- Es gibt keinen Vorteilszeitraum für die Geldbußen – sie gelten seit dem 1. September 2026.
Der digitale Rubel im Unternehmen: Schritt für Schritt die Prozesse anpassen
Falls Ihr Unternehmen unter die Anforderungen einer der Phasen fällt, ist es wichtig, im Vorfeld einige Schritte zu unternehmen.
Prüfen Sie, ob für Sie die verbindlichen Anforderungen gelten.
Dazu:
- prüfen Sie den Umsatz (Einnahmen aus dem Verkauf von Waren, Arbeiten und Dienstleistungen) des Vorjahres an;
- klären Sie, bei welcher Bank Sie den Acquiring-Vertrag abgeschlossen haben und welchen Status diese Bank am 1. Januar 2026 hatte.
Eröffnen Sie das Konto für den digitalen Rubel
Dies können Sie über Ihr Online-Banking erledigen. Für diesen Vorgang ist kein persönlicher Besuch in einer Filiale erforderlich, allerdings kann die Erteilung Ihrer Zustimmung über die Plattform „Gosuslugi“ erforderlich sein.
Richten Sie die technische Abwicklung von Zahlungen ein
Die Vorgehensweise hängt davon ab, ob Sie bereits mit dem BSP arbeiten:
- Wenn Sie bereits Zahlungen über das SBP (per QR-Code) akzeptieren, benötigen Sie keine neue Hardware. Es reicht aus, die Software Ihrer Kassen und Terminals zu aktualisieren. Überprüfen Sie, ob die erforderlichen Updates für Ihre Geräte verfügbar sind.
- Wenn Sie nicht mit dem SBP arbeiten, müssen Sie den Zahlungseingang über einen universellen Zahlungs-QR-Code auf Basis des Nationalen Zahlungskartensystems (NSPK) einrichten. Wenden Sie sich an Ihre Bank: Die Fachleute dort helfen Ihnen bei der Auswahl der technischen Lösungen und der Integration.
Richten Sie die Prozesse in der Buchhaltung ein
Im Buchhaltungssystem ist eine korrekte Erfassung von Transaktionen mit dem digitalen Rubel zu gewährleisten. Gemäß der Informationsmitteilung des Finanzministeriums vom 18. September 2023 Nr. IS-47 gibt es drei Ansätze:
1. Ein separates synthetisches Konto einrichten, und zwar Konto 53 „Konto für den digitalen Rubel“;
2. Ein Unterkonto zum Konto 55 „Sonderkonten bei Banken“ eröffnen; oder
3. Ein Unterkonto zum Konto 51 „Zahlungskonten“ nutzen.
Die gewählte Option muss in den unternehmensinternen Rechnungslegungsgrundsätzen festgeschrieben werden: Dies gewährleistet die Transparenz der Rechnungslegung und die Rechtskonformität.
Wenn Sie die Kriterien der ersten Phase erfüllen, jedoch noch nicht alle Prozesse angepasst haben, sollten Sie dies so schnell wie möglich nachholen: die Geldstrafen für die Verweigerung der Annahme des digitalen Rubels werden bereits verhängt.
Die Unternehmen, die von den Regelungen der zweiten und dritten Phase betroffen sind, sollten frühzeitig mit den Vorbereitungen beginnen. So lassen sich Hektik, technische Schwierigkeiten und Geldstrafen vermeiden, wenn die entsprechenden Anforderungen in Kraft treten.
Sollten Sie noch Fragen haben, kontaktieren Sie bitte Ihre Bank oder Fachberater: Diese helfen Ihnen dabei, die Details zu verstehen und den Prozess an die Spezifik Ihres Unternehmens anzupassen.
