Steuerreform in der Russischen Föderation

15.07.2024

Am 10. Juli 2024 hat die Duma wesentliche Änderungen [1] des Steuergesetzbuchs der Russischen Föderation in dritter Lesung verabschiedet, die zu einer allgemeinen Erhöhung der Steuerbelastung für Unternehmen und Einzelpersonen führen werden. Die Änderungen werden daher langfristige Auswirkungen auf die Wirtschaft in der Russischen Föderation haben.

Die ab dem 01.01.2025 geltenden Änderungen lassen sich kurz, wie folgt, zusammenfassen:

  • Es wird ein fünfstufiger progressiver Steuersatz für die Einkommensteuer eingeführt
  • Die Gewinnsteuer wird auf 25% erhöht
  • Steuerzahler nach dem vereinfachten Besteuerungssystem, die Einnahmen von mehr als 60 Mio. Rubel erzielen, werden umsatzsteuerpflichtig.

Einkommensteuer Für folgende Einkommensgruppen werden folgende progressive Einkommensteuersätze eingeführt:

  • bis einschließlich 2,4 Mio. Rubel – wie bisher 13 %,
  • von 2,4 bis einschl. 5 Mio. Rubel – 15%,
  • von 5 bis einschl. 20 Mio. Rubel – 18%,
  • von 20 bis einschl. 50 Mio. Rubel – 20%,
  • über 50 Mio. Rubel – 22%.

Der jeweils höhere Steuersatz gilt nicht für die ganze Summe, sondern nur für den über den Schwellenwert hinausgehenden Betrag.

Für Dividenden, Zinserträge aus Bankeinlagen, Einkünfte aus Geschäften mit Wertpapieren, digitalen Finanzanlagen und aus dem Verkauf von Immobilien wie auch für andere passive Einkünfte beträgt der Einkommensteuersatz für Beträge bis zu 2,4 Mio. Rubel 13% und für die darüberhinausgehenden Beträge15 %.

Gewinnsteuer

Der feste Basissteuersatz für die Gewinnsteuer wird von 20% auf 25 % erhöht. Die Gewinnsteuerbefreiung für IT-Unternehmen entfällt ab 2025. Bis 2030 gilt für sie ein Gewinnsteuersatz von 5 %. Für Unternehmen, die russische Software kaufen, wird der Erhöhungsfaktor für die Kostenrechnung von 1,5 auf 2 erhöht.

Vereinfachtes Besteuerungssystem

Das vereinfachte Besteuerungssystem darf angewendet werden, wenn der Jahreserlös des Unternehmens 450 Mio. Rubel nicht übersteigt. Bisher liegt der Höchstbetrag bei 200 Mio. Rubel.

Künftig unterliegen Unternehmen, deren jährliche Einnahmen 60 Mio. Rubel übersteigen, der Umsatzsteuer. Der Umsatzsteuersatz liegt bei 5% für Jahreseinkommen zwischen 60 Mio. und 250 Mio. Rubel und 7% für Jahreseinkommen über 250 Mio. Rubel. Bisher wurde im vereinfachten Steuersystem keine Umsatzsteuer gezahlt.

Der Gewinnsteuersatz beträgt entweder 6%, wenn die Summe der Einnahmen, und 15%, wenn der Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben zugrunde gelegt wird. Die 2021 eingeführten erhöhten Steuersätze für Unternehmen mit Erlösen über 150 Mio. Rubel und einem durchschnittlichen Personalbestand von über 100 Mitarbeitern wird abgeschafft.

Änderungen branchenbezogener Steuern

Die Neufassung des Steuergesetzbuchs sieht folgende Änderungen branchenbezogener Steuern vor:

  • Erhöhung der Mineralgewinnungssteuer für bestimmte Mineralien;
  • Erweiterung der Liste der verbrauchsteuerpflichtigen Waren, in die der pharmazeutische Wirkstoff Ethylalkohol sowie alkoholhaltige Arzneimittel, Nikotinrohstoffe und E-Liquids aufgenommen wurden.




[1] Gesetzentwurf Nr. 639663-8 „Über Änderungen des ersten und zweiten Teils des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation und einzelner Rechtsakte der Russischen Föderation sowie über die Ungültigkeitserklärung einzelner Bestimmungen von Rechtsakten der Russischen Föderation“ (in Bezug auf die Verbesserung des Steuersystems) hat am 10. Juli 2024 die letzte dritte Lesung in der Staatsduma bestanden, wurde vom Föderationsrat genehmigt und dem Präsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt.


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